Die Arbeit des Roten Kreuz orientiert sich an einer Art "Wertekatalog" in Form von sieben Grundsätzen.
Diese wurden 1965 bei der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz beschlossen und 1986 in die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung aufgenommen.
Im Folgenden findet sich der Originaltext der Grundsätze, die auch die Basis der Arbeit unserer Bereitschaft bilden.